Jugendfeuerwehr Suchsdorf
Junge Menschen für das Ehrenamt zu begeistern, sowie sie an die Technik und das Wesen der Feuerwehr heranzuführen, das ist die Jugendfeuerwehr.
Ihr wohnt in den Kieler Stadtteile Suchsdorf, Klausbrook, Projensdorf, Wik, Belvedere, Düsternbrook, Brunswik und Ravensberg? Dann seid Ihr bei uns richtig.
Jungen und Mädchen ab dem Alter von 10 Jahren, die sich körperlich und geistig fit fühlen, können zur Jugendfeuerwehr. Jedes Kind, jeder Jugendlicher, der gerne in einem Team tätig sein will, ist bei uns herzlich willkommen.
Das Betreuerteam, bestehend aus der Jugendfeuerwehrwartin, den beiden Stellvertretern und den vier Betreuern, gibt ihr Wissen und Können an die Kinder und Jugendlichen weiter.
Ausbildung
Jeden Mittwoch trifft sich die Jugendfeuerwehr von 18:00 bis 20:00 zum Dienst am Gerätehaus. Hier vermittelt das Betreuerteam das feuerwehrtechnische Wissen. Wir erleben einen Dienstabend auch mit Sport & Spiel Grillen oder Pizza backen. Kreative sein, Gemeinsam in der Gruppe erleben, Wissen und Erkenntnisse sich selbst zu erarbeiten stellen die Trittsteine unserer Methoden dar.
In den Wintermonaten erfolgt der praktische Part im oder am Gerätehaus. Fachliteratur und Videomaterial, dass vom Landes bzw. Bundesverband empfohlen wurde, steht zur Veranschaulichung zur Verfügung. Aus dem Erfahrungsschatz der Betreuer können die Kinder und Jugendliche stets zurückgreifen. In den Sommermonaten fahren wir mit den Fahrzeugen heraus und intensivieren die praktischen Elemente.
Daniel Heiden
Funktion: Jugendfeuerwehrwart
Dienstgrad: Hauptlöschmeister
Jugendgruppenleitung
Zur Jugendgruppenleitung ist wählbar, wer mindestens 14 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr der Jugendfeuerwehr angehört. Die Jugendgruppenleitung ist für die Ordnung innerhalb der Jugendfeuerwehr verantwortlich. Sie ist das Bindeglied zwischen den Jugendfeuerwehrmitgliedern und der Jugendwartung und führt durch die Jugendausschusssitzung. Außerdem referiert die Jugendgruppenleitung mindestens zwei Dienste im Jahr vor der Jugendfeuerwehr und ist für das Antreten zu Dienstbeginn verantwortlich. Die Jugendgruppenleitung beruft die Sitzung des Jugendfeuerwehrausschusses im Einvernehmen mit der Jugendfeuerwehrwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart, der an der Ausschusssitzung beratend teilnehmen kann, mindestens viermal im Jahr ein. Die Jugendgruppenleitung vertritt die Jugendfeuerwehr im Jugendforum auf Kreis-/Stadtverbandsebene.
Jugendgruppenführung
Zur Jugendgruppenführung ist wählbar, wer mindestens 10 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr der Jugendfeuerwehr angehört. Die Jugendgruppenführung fungiert bei Übungsdiensten in der Funktion des Gruppenführers und übernimmt auch alle in dem Bereich entstehenden Verantwortlichkeiten, wie Antreten der Gruppe und Einteilung der Aufgaben. Die Jugendgruppenführung nimmt viermal im Jahr an der Sitzung des Jugendfeuerwehrausschusses teil. Für den Fall, das die Jugendgruppenleitung nicht anwesend ist übernimmt die Jugendgruppenführung die Aufgaben der Jugendgruppenleitung.